Smartphone-Bank «Yuh» bringt den Zins zurück

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Die Schweizer Smartphone Bank «Yuh» hat heute ihre Kunden über die Einführung von Zinsen auf den Spareinlagen informiert. Ab dem 1. September zahlt «Yuh» 0.25% Zins auf das Guthaben in Schweizer Franken sowie Euro. Ausgerichtet wird der Zins bis zu Einlagen von 25’000 Franken oder Euro. Noch besser verzinst werden Guthaben in US-Dollar welche bei «Yuh» geparkt sind. Der Zins beträgt hierbei 0.5%. Auch hier gilt der Maximalbetrag von 25’000 Dollar. Das Limit gilt jedoch pro Währung und die verschiedenen Guthaben werden nicht addiert.

Yuh App: Ankündigung von Zinsen auf Sparkapitalien

Negativzinsen werden abgeschafft

An den Kragen geht es auch den unbeliebten Negativzinsen. Bislang wurden Kundengelder über 100’000 Schweizer Franken durch «Yuh» mit 0.25% Minuszins bestraft. Per September 2022 werden die Negativzinsen ohne Limit eliminiert.

Weitere Neuerungen angekündigt

Neben den Änderungen im Bereich der Zinsen gibt es weitere Ankündigungen der Smartphone-Bank. So will das Joint-Venture von Swissquote und Postfinance demnächst in den Vorsorgebereich vordringen. Gemäss «Yuh» soll demnächst ein Angebot im Bereich der Säule 3a folgen. Vorsorgegelder können dabei in Wertschriften angelegt werden.
Ebenfalls plant die junge Digital-Bank eine eigene Twint Version. Die ist der Schweiz sehr beliebte Bezahl-App kann heute nur über Dritt-Anbieter (z.B. UBS) mit dem Yuh-Konto genutzt werden.

Fazit

Als eine der ersten Banken bringt «Yuh» den Zins auf den Spareinlagen zurück und kappt die Minuszinsen. Zwar beläuft sich der Zins auf nur 0.25% und wird nur auf den ersten 25’000 einer entsprechenden Währung ausgerichtet. Jedoch zeigt «Yuh» einmal mehr wer der «First-Mover» unter den Neo-Banken ist. Unter dem Strich wird das Angebot von «Yuh» finanziell noch attraktiver. Keine Kontogebühren, tiefe Kosten für Währungswechsel und für die Schweiz vergleichsweise sehr günstigen Anlagemöglichkeiten kommen hinzu. Mit dem Zinsschritt von «Yuh» kommen viele (Neo)-Banken unter Zugzwang um an der Zins- bzw, Gebührenfront Anpassungen vorzunehmen.

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